Kritisch – Fröhlich – Selbstbestimmt

Übersicht

Diagnostik

Die Kenntnisse über den Lern- und Entwicklungsstand eines Kindes sind die Voraussetzung für passende Unterrichtsangebote und eine optimale Förderung. So gilt es zu unterscheiden zwischen einer Diagnostik zu einem bestimmten Zeitpunkt – Eingangsdiagnostik – u. a. Gutachten / Screening Deutsch/Mathematik oder einer prozessbegleitenden Diagnostik; Förderplan ILE etc..
Die lernprozessbegleitende Diagnostik impliziert die regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls die Modifizierung des geplanten pädagogischen Handelns. Diagnostische Verfahren können sein:

– Arbeitsprodukte
– Gespräche
– Beobachtungen
– Fehleranalysen
– schriftl. Befragungen
– Screenings
– Tests

Diagnostik in der Schule ist pädagogische Diagnostik und bedeutet:
– Die Auswertung aller möglichen o. g. Verfahren im Unterricht als auch in Einzelsituationen.
– Die Bildung der Grundlagen für die ILE, die Förderpläne als auch für das Fördergutachten eines eventuellen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs.
– Die Erkundung, Nutzung und Aktivierung von Kompetenzen und Ressourcen.

In Deutsch und Mathematik wurden 2 Screenings entworfen, die als schriftliche Lernstandsüberprüfung der 5. Klassen zu Beginn des Schuljahres, die Lernausgangslage des einzelnen Schülers überprüfen und bestimmen sollen. Darauf aufbauend erfolgt die Einteilung in die Förderkurse Deutsch und Mathematik.

Förderplanung

Der Förderplan ist die entscheidende Bestimmungsgröße sonderpädagogischen Handelns und ermöglicht eine individuumbezogene Lernbegleitung und Förderung. Voraussetzung für die Erstellung des individuellen Förderplans ist eine prozessbegleitende Förderdiagnostik (vgl. Diagnostik). Der Förderplan basiert u. a. auch auf der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE). Ziel ist eine Unterrichtsgestaltung, die den individuellen Lern- und Entwicklungsbedingungen Rechnung trägt. Der Förderschullehrer füllt in Zusammenarbeit mit den Klassen- und Fachlehrern die ILE der Schüler aus und nimmt an den ILE / Förderplansitzungen des entsprechenden Klassenverbandes aller 5. und 6. Klassen teil. In den Klassen 7 / 8 / 9 nimmt der Förderschullehrer nur an den ILE Sitzungen der Klassen teil, in denen Förderschüler unterrichtet werden.
Im Anschluss an die Erstellung der ILE fertigt der Förderschullehrer einen Förderplan für die Förderschüler an. Hier sollten zusätzlich zum ILE weitere Beobachtungen, Lernstandsanalysen, Berichte aus Gesprächen, Gutachten, etc. hinzugezogen werden. Hier gilt es Prioritäten zu setzen: Welche Fördermaßnahmen sind besonders wichtig, welche können noch warten?

Vorgaben:

– Die Beobachtung des Ist-Standes soll so konkret wie möglich formuliert werden.
– Ziele (Kompetenzen) müssen erreichbar und beobachtbar sein und sollten konkret und positiv formuliert werden (Was soll der Schüler am Ende des Förderzeitraums können ?).
– Beim Festlegen der Fördermaßnahmen ist zu klären, wer beim Erreichen der Ziele mit einbezogen werden kann / muss (Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte, außerschulische Institutionen).

Evaluation:

Immer bei der Evaluation der ILE klärt der Förderschullehrer ab, ob das Lernziel erreicht ist. Waren Fördersituationen, Methoden und Rahmenbedingungen passend? (Eventuell können Beobachtungen auch während des Förderzeitraumes dokumentiert werden) Auch wird entschieden, ob mit dem gleichen Ziel, eventuell jedoch anderen Fördermaßnahmen weitergearbeitet wird oder andere Förderbereiche in den Fokus rücken.

Ziel der nächsten Zeit:

Erstellen einer Sammlung von Förderzielen (Ist-Stand-Defiziten) und Fördermaßnahmen

Förderung im Unterricht

Die Bildungs- und Erziehungsziele der allgemeinbildenden Schule werden mit denen der sonderpäd. Förderung verbunden. Im Mittelpunkt stehen die Förderung individueller Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Grundlage bildet der individuelle Förderplan, der wiederum auf der Individuellen Lernentwicklung basiert. Spezielle Förderschwerpunkte können sein:

– Lern- und Leistungsverhalten
– Sprache und kommunikatives Handeln
– Emotionale und soziale Entwicklung
– Die zieldifferente Beschulung nach den Vorgaben des Förderschwerpunktes Lernen/ Geistige Entwicklung (Vgl. Kompetenzen)

Das Team der Sonderpädagogen erstellt zu Beginn des Schuljahres eine Übersicht (tabellarisch) der Förderschüler mit festgestelltem Unterstützungsbedarf und ordnet die Förderschullehrer den entsprechenden Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu; diese sind dann auch die Ansprechpartner für die Kollegen, Schüler und Sorgeberechtigte.

Die Förderschullehrer erstellen für jeden Förderschüler Schwerpunkt Lernen einen Arbeitsplan für die Fächer Deutsch und Mathematik und unterrichten diese Schüler auch in Jahrgangsgruppen bzw. jahrgangsübergreifenden Gruppen 2-3 Stunden wöchentlich. Die Schüler erhalten für die Std. im Klassenverband einen Arbeitsplan mit Materialien (Formblatt s. Anhang) und einen festen Stundenplan. Die Klassenarbeiten in diesen beiden Fächern erstellen die Sonderpädagogen gemeinsam mit den Fachlehrern Deutsch und Mathematik. In den Sachfächern unterstützen die Sonderpädagogen die Kollegen bei den Überlegungen zur zieldifferenten Beschulung, beim Entwerfen der Arbeiten etc..

In den Klassen 5 und 6 können die Förderschullehrkräfte teilweise im Rahmen des Klassenverbandes durch unterrichtsbegleitende Maßnahmen unterstützen. In den Klassen 7-9 scheint es für den Schüler eher diskriminierend, wenn der Förderschullehrer ihn im Klassenverband direkt betreut. In der Praxisklasse unterstützen die Förderschullehrer auch die Kolleginnen und Kollegen des BNW in Bezug auf Praktikumsmöglichkeiten und besondere Probleme.

Zeugnisse

Alle zieldifferent geförderten Schüler erhalten den Abschluss der Förderschule ihres Förderschwerpunktes

Beratung

  • Im Rahmen sonderpädagogischer Bildung und Unterstützung kann spezifischer Beratungsbedarf bei den beteiligten Personen entstehen. Die Angebote richten sich an das Fachpersonal der Schule, die Eltern/Sorgeberechtigte sowie die Kinder. Die Beratung findet statt in Form von Klärung bei Problemlagen, Einzelfallberatung, Gruppen-/Teamberatung, Systemberatung, Hospitation sowie Fortbildung. Am Beratungsprozess werden alle für das Anliegen bedeutsamen Personen kooperativ beteiligt. Anlass einer Beratung sind grundsätzlich die Bedarfe und Vorgaben des Kindes. So kann es aber auch notwendig sein, weitere Personen zu einem Beratungsgespräch zielgerichtet aufzufordern.Möglich Beratungszeiten sind:Schüler: Zu allen Zeiten.Eltern: Förderschullehrer alleine und auch mit Kollegen; grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit. Ausnahmen bei Dringlichkeit möglich.Lehrkräfte: Grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit; Ausnahmen bei Dringlichkeit möglich

Screening Mathematik / Deutsch

  • Mathe
  • Der Sonderpädagoge informiert die Fachlehrer über das Mathematikscreening und schlägt einen Zeitpunkt in der 2. ganzen Woche nach Schulbeginn des neuen Schuljahres vor. Die Überprüfung findet mit den Sonderpädagogen zusammen statt, dabei werden alle SchülerInnen überprüft. Daraufhin wird das Screening zeitnah kontrolliert und ausgewertet. Die Ergebnisse werden mit den Fachlehrern spätestens eine Woche nach der Überprüfung besprochen. Es folgen weitere Vorschläge zur Förderung und eine eventuelle Teilnahme am Förderkurs Mathematik.
  • Deutsch
  • Der Sonderpädagoge informiert die Fachlehrer der Klassen 5 über das Deutschscreening und schlägt einen Zeitpunkt zur Durchführung in der 2. ganzen Woche nach Schulbeginn des neuen Schuljahres vor. Diese Überprüfung findet mit dem Sonderpädagogen zusammen statt, dabei werden alle Schüler überprüft. Der Sonderpädagoge kontrolliert und wertet das Screening umgehend aus. Danach wird aufgrund der Ergebnisse eine Zuordnung der Schüler zu den Förderkursen Lesen, Rechtschreiben und Schönschreiben durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Anschluss mit den Fachlehrern spätestens eine Woche nach der Überprüfung besprochen.

Team Sonderpädagogik

  • Alle an der Oberschule Weener tätigen Förderschullehrer treffen sich 1x wöchentlich zu einer Teambesprechung. Die Teambesprechung erfolgt im Zusatz zum individuellen Stundenkontingent (vgl. DB/Konferenzen). Themenschwerpunkte sollen dabei sein:
    – Aktuelle Problemfälle
    – Evaluation festgesetzter Prozesse (Screenings, Gruppenzusammensetzungen, etc.)
    – Zuweisung der SPU-Schüler zu entsprechenden Sonderpädagogen.

Vernetzung administrativer Aufgaben

  • Sonderpädagogische Förderung in der Schule wird durch Maßnahmen unterschiedlicher Dienste und Leistungsträger ergänzt. Vernetzung mit Gesundheits-, Sozial- und Jugendämtern; mit Schulpsychologischen-, schul- und fachärztlichen Diensten; mit Einrichtungen der Erziehungsberatungsstellen; mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und den mobilen Diensten. Im Hinblick auf die Eingliederung in das Arbeitsleben gilt eine Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung, den Kammern und Betrieben sowie den berufsbildenden Schulen. Die Kooperation mit Kirchen, Vereinen und Einrichtungen des öffentlichen Lebens wie Polizei und Justiz eröffnet zusätzliche Förder- und Gestaltungsmöglichkeiten.Zusammenarbeit mit den GrundschulenIn der 1. Woche nach den Osterferien nimmt der Förderschullehrer, der für das 5. Schuljahr verantwortlich ist, Kontakt (telefonisch/E-Mail) zu den Grundschulen und Förderschullehrern an den Grundschulen des Einzugsbereiches der Oberschule auf und erfragt die Schüler mit festgestelltem SPU (alle Schwerpunkte) und den Elternwunsch in Bezug auf den Lernort in der zukünftigen 5. Klasse.