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Oberschule

Weener

Ganztagsschule mit gymnasialem Angebot
Europaschule in Niedersachsen

Vollmacht für schulische Angelegenheiten

(nur bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht ausüben)

Das Ausfüllen der Vollmacht ist freigestellt
  • Anmeldung und Abmeldung von der Schule
  • Teilnahme an Elternversammlungen und Elternsprechtagen
  • Entscheidungen über Schulveranstaltungen und Klassenfahrten
  • Kommunikation mit Lehrkräften und Schulleitung
  • Entgegennahme von Zeugnissen und schulischen Mitteilungen
  • Entscheidungen über Fördermaßnahmen und Laufbahnberatung
Unterschrift des sorgeberechtigten Elternteils,
bei dem die Schülerin/der Schüler nicht lebt
Hinweise:
  • Diese Vollmacht ist nur gültig, wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht ausüben.
  • Die Vollmacht kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
  • Eine Kopie dieser Vollmacht ist bei der Schulanmeldung vorzulegen.
  • Das Original sollte beim bevollmächtigten Elternteil verbleiben.