OBERSCHULE WEENER
Vollmacht für schulische Angelegenheiten
(nur bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht ausüben)
Das Ausfüllen der Vollmacht ist freigestellt
Hiermit bevollmächtige ich
Frau
Herrn
Name der Mutter oder des Vaters (bei der/dem die Schülerin/der Schüler lebt):
die Interessen meiner
Tochter
meines Sohnes
Name der Schülerin/des Schülers:
in allen schulischen Angelegenheiten
gegenüber der zu besuchenden Schule und der Schulbehörde zu vertreten.
Die Vollmacht gilt bis zu ihrem schriftlichen Widerruf.
Diese Vollmacht umfasst insbesondere:
Anmeldung und Abmeldung von der Schule
Teilnahme an Elternversammlungen und Elternsprechtagen
Entscheidungen über Schulveranstaltungen und Klassenfahrten
Kommunikation mit Lehrkräften und Schulleitung
Entgegennahme von Zeugnissen und schulischen Mitteilungen
Entscheidungen über Fördermaßnahmen und Laufbahnberatung
Ort:
Datum:
Unterschrift des sorgeberechtigten Elternteils,
bei dem die Schülerin/der Schüler
nicht
lebt
Hinweise:
Diese Vollmacht ist nur gültig, wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht ausüben.
Die Vollmacht kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Eine Kopie dieser Vollmacht ist bei der Schulanmeldung vorzulegen.
Das Original sollte beim bevollmächtigten Elternteil verbleiben.
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