Vollmacht für schulische Angelegenheiten
(nur bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht ausüben)
Das Ausfüllen der Vollmacht ist freigestellt
  • Anmeldung und Abmeldung von der Schule
  • Teilnahme an Elternversammlungen und Elternsprechtagen
  • Entscheidungen über Schulveranstaltungen und Klassenfahrten
  • Kommunikation mit Lehrkräften und Schulleitung
  • Entgegennahme von Zeugnissen und schulischen Mitteilungen
  • Entscheidungen über Fördermaßnahmen und Laufbahnberatung
Unterschrift des sorgeberechtigten Elternteils,
bei dem die Schülerin/der Schüler nicht lebt
Hinweise:
  • Diese Vollmacht ist nur gültig, wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht ausüben.
  • Die Vollmacht kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
  • Eine Kopie dieser Vollmacht ist bei der Schulanmeldung vorzulegen.
  • Das Original sollte beim bevollmächtigten Elternteil verbleiben.