Schulordnung
Regeln für das Zusammenleben in der Oberschule Weener
Präambel

An der Oberschule Weener bilden Schüler und Schülerinnen, alle Lehrer und alle Mitarbeiter die Schulgemeinschaft.

Das Zusammenleben dieser Gruppen erfordert einige Regeln, die ein freundliches Miteinander und ein Erfolg versprechendes Arbeiten an der Schule ermöglichen. Daher soll das Handeln in unserer Schulgemeinschaft durch Toleranz geprägt sein. Konflikte müssen gewaltfrei gelöst werden.

Grundsätze unserer Schulgemeinschaft:
  • Jeder Schüler muss sich auf dem Schulweg und in der Schule sicher fühlen
  • Rücksichtnahme und Respekt gegenüber Mitschülern, Lehrern und Mitarbeitern muss selbstverständlich sein
  • Diskriminierungen und Provokationen jeglicher Art sind zu unterlassen
  • Das Schulgebäude, die Einrichtung und die Ausstattung sind Gemeinschaftseigentum, das pfleglich zu behandeln ist
  • Das Eigentum der Mitschüler/-innen ist zu achten
  • Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind für Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verantwortlich
  • Jeder soll sich für das gesamte Wohl der Schule verantwortlich fühlen
  • In der Schule ist angemessene Kleidung zu tragen
  • Der Schulalltag ist klar strukturiert und geregelt

Die nachfolgende Schulordnung kann nicht alles regeln, deshalb ist den Anweisungen der Lehrkräfte und Mitarbeiter zu folgen. Über Ausnahmen in Einzelfällen entscheiden die Schulleitung und die Lehrkräfte.

1. Das Miteinander
1.1 Respektvoller Umgang miteinander
1.2 Kleidung
2. Unterricht und Pausen
  1. Mit dem Klingelzeichen beginnt der Unterricht.
  2. Fehlt der Lehrer/ die Lehrerin noch 5 Minuten nach Stundenbeginn, so informiert sich der Klassensprecher im Sekretariat oder bei einem anderen Kollegen im Lehrerzimmer.
  3. In den Unterrichtsstunden bleiben alle Schüler grundsätzlich bis zum Klingelzeichen im Klassenraum.
  4. Die 5-Minuten-Pausen sind Wechselpausen. In den kleinen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler nur in der Klasse oder auf dem Flur vor der Klasse auf.
  5. Zu Beginn der großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume und begeben sich auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof. Besondere Regelungen gibt es in Gebäude I und III: Die Schüler/-innen dürfen sich in Gebäude I in der Pausenhalle bzw. in Gebäude III im unteren Flur aufhalten.
Wichtiger Hinweis: Toiletten sind keine Aufenthaltsräume!
  1. Bei Krankheit oder Versäumnis aus anderen zwingenden Gründen muss die Schule am gleichen Tag telefonisch oder schriftlich benachrichtigt werden. Schriftliche Entschuldigungen sind spätestens 3 Tage nach Wiederteilnahme am Unterricht beim Klassenlehrer abzugeben; erfolgt diese Mitteilung nicht, können die fehlenden Tage als unentschuldigt gewertet werden.
  2. Von der Teilnahme am Sportunterricht über einen längeren Zeitraum kann der Schüler nur aufgrund eines ärztlichen Attests befreit werden.
3. Schulgebäude und Schulgelände/Schulhof
3.1 Elektronische Geräte
3.2 Verbote und Sicherheit
  1. Das Mitbringen von Waffen oder Waffen ähnlichen Gegenständen ist verboten.
  2. Verboten sind der Konsum von Alkohol, Drogen und das Rauchen auf dem Schulgelände und bei allen Schulveranstaltungen.
  3. Koffeinhaltige Getränke dürfen die Schüler in der Schule nicht trinken.
  4. Die Schüler verlassen die Toiletten sauber und ordentlich, so dass die anderen Mitschüler die Toiletten in sauberem und ordentlichem Zustand vorfinden.
3.3 Versicherungsschutz und Aufenthaltsregelungen
Wichtiger Hinweis zum Versicherungsschutz:
Nur für den direkten Schulweg zur Schule und nach Hause besteht der Versicherungsschutz.
  1. Während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler wegen des Versicherungsschutzes und der Aufsichtspflicht der Schule das Schulgelände nicht verlassen. Einen Sonderfall stellt ein notwendiger Gebäudewechsel dar, hierbei müssen die Schüler auf dem direkten Wege den anderen Unterrichtsort aufsuchen. In begründeten Ausnahmefällen erteilt der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin eine Sondergenehmigung.
  2. Nach Beendigung des Unterrichtes verlassen die Schüler sofort das Schulgelände.
  3. Personen, die nicht oder nicht mehr Schüler unserer Schule sind, müssen sich im Büro anmelden. Sie dürfen sich außerhalb der Pausen nicht in der Schule aufhalten. Dies gilt nicht für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und eingeladene Gäste.
4. Anhang - Ausführungen zur Schulordnung
zu 2. Unterricht und Pausen
  1. Nach dem Klingelzeichen begeben sich alle zu den Klassen- und Fachräumen.
  2. Zu den großen Pausen verlässt die Lehrkraft als letzte den Unterrichtsraum und schließt den Raum ab. Im Einzelfall entscheidet die Lehrkraft über den Verbleib im Unterrichtsraum.
  3. Beim Verlassen eines Unterrichtsraumes ist dieser aufzuräumen. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Schüler sind für ihren Unterrichtsraum und Tischplatz (manche Tische haben eine Ablage unter den Bänken!) verantwortlich.
  4. Jede Klasse bestimmt in eigener Verantwortung einen Tafel- und Ordnungsdienst.
  5. Die vorgefundene Sitzordnung in einem Klassenraum ist am Ende der Stunde wieder herzustellen. Entliehene Stühle und Tische sind zurückzubringen. Ausgeliehene Arbeitsmaterialien, auf die alle angewiesen sind, werden wieder dorthin zurückgebracht, wo sie abgeholt wurden.
  6. Alle Schüler sind verpflichtet an für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen.
  7. Permanent-Filzstifte (sog. "Edding"-Stifte) sind in der Schule verboten. Bei Benutzung solch eines Stiftes wird dieser abgenommen. Der Stift kann am letzten Schultag vor den nächsten Ferien vom Schüler oder am nächsten Tag von einem Erziehungsberechtigten wieder entgegengenommen werden.
zu 3. Schulgebäude und Schulgelände/Schulhof
  1. Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude sind keine Spiele gestattet, durch die Schüler gefährdet oder verletzt werden können. Das Werfen von Schneebällen ist verboten.
  2. Die Fahrräder sind ordentlich und abgeschlossen (sonst Verlust des Versicherungsschutzes) in einem Fahrradstand abzustellen. Vor den Eingängen zu Gebäude I und Gebäude II dürfen keine Fahrräder abgestellt werden (Feuerwehrzufahrt!).
    Für die Verkehrssicherheit der Fahrräder und motorisierten Verkehrsmittel sind die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich.
  3. Beschädigungen, egal welcher Art, sind in der Klasse dem Klassenlehrer, in den Fachräumen dem Fachlehrer und in den sonstigen Räumen und auf dem Schulgelände dem Hausmeister oder im Sekretariat unverzüglich zu melden.
  4. Es ist nicht ratsam, größere Geldbeträge und unterrichtsfremde Wertgegenstände (auch Handys) mit in die Schule und insbesondere in die Turnhalle zu nehmen.
    Haftungsausschluss: Im Falle eines Diebstahls kann von der Schule keine Haftung übernommen werden. Auch für Beschädigungen kommt die Schulversicherung nicht auf.
  5. Fundsachen müssen beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben oder abgeholt werden.
  6. Das Mitbringen von Feuerzeugen und Spraydosen ist verboten.
  7. Es ist verboten, Mitschüler in der Schule oder auf dem Schulweg mit Lebensmitteln (Eiern, Mehl, u.a.) zu bewerfen oder zu beschmieren („Geburtstagssitten").
Umgang mit abgenommenen Handys

Regelung bei Handy-Verstößen:

a) Handy 1-2 mal abgenommen:
Der Lehrer hinterlegt das ausgeschaltete Handy im Sekretariat und vermerkt dies auf dem Formblatt im zuständigen Ordner. Nach der 6. Stunde wird das Handy dem Schüler zurückgegeben (SL/Lehrer); der Schüler bestätigt dies durch seine Unterschrift auf dem Formblatt.

b) Handy 3 mal oder mehr abgenommen:
Die Lehrkraft hinterlegt das Handy im Sekretariat und vermerkt es auf dem Formblatt im zuständigen Ordner. Das Handy wird weggeschlossen. Dem Schüler wird das Formblatt „Information der Eltern über eine erzieherische Maßnahme" mitgegeben. Die Eltern werden darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie das Handy ihres Kindes am nächsten Tag wieder abholen können. Die Eltern bestätigen den Empfang des Handys.