Schulordnung

Regeln für das Zusammenleben in der Oberschule Weener

Schulordnung

Präambel:

An der Oberschule Weener bilden Schüler und Schülerinnen, alle Lehrkräfte und alle Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter die Schulgemeinschaft.

Das Zusammenleben dieser Gruppen erfordert einige Regeln, die ein freundliches Miteinander und ein Erfolg versprechendes Arbeiten an der Schule ermöglichen. Daher soll das Handeln in unserer Schulgemeinschaft durch Toleranz geprägt sein. Konflikte müssen gewaltfrei gelöst werden.

  • Jede Schülerin/ jeder Schüler muss sich auf dem Schulweg und in der Schule sicher fühlen.
  • Rücksichtnahme und Respekt gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrkräften und Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter muss selbstverständlich sein.
  • Diskriminierungen und Provokationen jeglicher Art sind zu unterlassen.
  • Das Schulgebäude, die Einrichtung und die Ausstattung sind Gemeinschafts- eigentum, das pfleglich zu behandeln ist.
  • Das Eigentum der Mitschülerinnen/ Mitschüler ist zu achten.
  • Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind für Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verantwortlich
  • Jeder soll sich für das gesamte Wohl der Schule verantwortlich fühlen.
  • In der Schule ist angemessene Kleidung zu tragen.
  • Der Schulalltag ist klar strukturiert und geregelt.

Die nachfolgende Schulordnung kann nicht alles regeln, deshalb ist den Anweisungen der Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter zu folgen. Über Ausnahmen in Einzelfällen entscheiden die Schulleitung und die Lehrkräfte.

Schulordnung 

  1. Das Miteinander

       1.1.   Respektvoller Umgang miteinander

  -Jede Schülerin/ jeder Schüler muss auf dem Schulweg und in der Schule sicher sein, nicht von anderen Schülerinnen oder Schülern beleidigt, bedroht oder belästigt zu werden.

 -Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Äußerungen, die vom Computer, Handy oder Tablett aus geschrieben werden, haben – wenn sie Konflikte in der Schule nach sich ziehen – schulische Konsequenzen zur Folge. Hier handelt es sich häufig nicht um freie Meinungsäußerungen, sondern um Straftaten, die zur Anzeige gebracht werden können.

        1.2.  Kleidung

  Die Kleidung sollte so ausgewählt sein, dass sie weder provoziert noch beleidigt. Beim Betreten des Schulraumes nehmen wir Kopfbedeckungen, wie z. B. Baseball-Caps ab.

– Das Tragen von Bekleidungsstücken, die in der extremistischen Szene einen symbol- oder bekenntnishaften Charakter (z.B. Zahlencodes) haben, wird nicht geduldet.

  1. Unterricht und Pausen
  • Mit dem Klingelzeichen beginnt der Unterricht.
  • Fehlt die Lehrkraft noch 5 Minuten nach Stundenbeginn, so informiert sich die Klassensprecherin/ der Klassensprecher im Sekretariat oder bei einer anderen Lehrkraft im Lehrerzimmer.
  • In den Unterrichtsstunden bleiben alle Schülerinnen/ Schüler grundsätzlich bis zum Klingelzeichen im Klassenraum.
  • Die 5-Minuten-Pausen sind Wechselpausen. In den kleinen Pausen halten sich die Schülerinnen/ Schüler nur in der Klasse oder auf dem Flur vor der Klasse auf.
  • Zu Beginn der großen Pausen verlassen die Schülerinnen/ Schüler die Unterrichtsräume und begeben sich auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof. Besondere Regelungen gibt es in Gebäude I und III: Die Schülerinnen/ Schüler dürfen sich im Gebäude I in der Pausenhalle bzw. im Gebäude III im unteren Flur aufhalten. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume!
  • Bei Krankheit, Versäumnis oder aus anderen zwingenden Gründen muss die Schule am gleichen Tag telefonisch oder schriftlich benachrichtigt werden. Schriftliche Entschuldigungen sind spätestens 3 Tage nach Wiederteilnahme am Unterricht bei der Klassenlehrkraft abzugeben; erfolgt diese Mitteilung nicht, können die fehlenden Tage als unentschuldigt gewertet werden.
  • Von der Teilnahme am Sportunterricht über einen längeren Zeitraum kann die Schülerinnen/ der Schüler nur aufgrund eines ärztlichen Attests befreit werden.
  1. Schulgebäude und Schulgelände/Schulhof
  • Elektronische Geräte
  1. a) Handys sind für den Unterrichtsbetrieb nicht nötig und müssen deshalb auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude ausgeschaltet sein. Schülerinnen/ Schüler, die ein Handy in nicht ausgeschaltetem Zustand bei sich haben (zu erkennen z.B. am Telefonieren, Rufsignal oder anderen Signalen, Eintippen oder Lesen von Nachrichten, Hören von Musik,…), müssen das Handy abgeben Das Handy wird bis zur Rückgabe in der Verwaltung aufbewahrt
  2. b) Auch Kameras, MP3-Player und I-Pods müssen auf dem gesamten Schulgelände -also auch im Schulgebäude – ausgeschaltet sein.
  3. c) Es ist aus rechtlichen Gründen verboten, Fotos oder Videos auf dem gesamten

Schulgelände/ im Schulgebäude anzufertigen (Ausnahmen: Genehmigung durch die Schulleitung).

  • Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.
  • Verboten sind der Konsum von Alkohol, Drogen und das Rauchen auf dem Schulgelände und bei allen Schulveranstaltungen.
  • Koffeinhaltige Getränke dürfen die Schülerinnen/ Schüler in der Schule nicht trinken.
  • Die Schülerinnen/ Schüler verlassen die Toiletten sauber und ordentlich, so dass die anderen Schülerinnen/ Schüler die Toiletten in sauberem und ordentlichem Zustand vorfinden.
  • Nur für den direkten Schulweg zur Schule und nach Hause besteht der Versicherungsschutz.
  • Während der Unterrichtszeit dürfen die Schülerinnen/ Schüler wegen des Versicherungsschutzes und der Aufsichtspflicht der Schule das Schulgelände nicht verlassen. Einen Sonderfall stellt ein notwendiger Gebäudewechsel dar, hierbei müssen die Schülerinnen/ Schüler auf dem direkten Wege den anderen Unterrichtsort aufsuchen. In begründeten Ausnahmefällen erteilt die Klassenlehrkraft eine Sondergenehmigung. Nach Beendigung des Unterrichtes verlassen die Schülerinnen/ Schüler sofort das Schulgelände.
  • Personen, die nicht oder nicht mehr Schülerinnen/ Schüler unserer Schule sind, müssen sich im Büro anmelden. Sie dürfen sich außerhalb der Pausen nicht in der Schule aufhalten. Dies gilt nicht für Eltern bzw. Sorgeberechtigte/ Erziehungsberechtigte und eingeladene Gäste.

 

Anhang:

Ausführungen zur Schulordnung:

 zu 2 . Unterricht und Pausen

  1. Nach dem Klingelzeichen begeben sich alle zu den Klassen- und Fachräumen.
  1. Zu den großen Pausen verlässt die Lehrkraft als letzte den Unterrichtsraum und schließt den Raum ab. Im Einzelfall entscheidet die Lehrkraft über den Verbleib im Unterrichtsraum.
  1. Beim Verlassen eines Unterrichtsraumes ist dieser aufzuräumen. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Schüler sind für ihren Unterrichtsraum sowie Tischplatz (manche Tische haben eine Ablage unter den Bänken!) verantwortlich.
  1. Jede Klasse bestimmt in eigener Verantwortung einen Tafel- und Ordnungsdienst.
  1. Die vorgefundene Sitzordnung in einem Klassenraum ist am Ende der Stunde wieder herzustellen. Entliehene Stühle und Tische sind zurückzubringen. Ausgeliehene Arbeitsmaterialien, auf die alle angewiesen sind, werden wieder dorthin zurückgebracht, wo sie abgeholt wurden.
  1. Alle Schülerinnen/ Schüler sind verpflichtet an für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen.
  1. Permanent – Filzstifte (sog. „Edding“ – Stifte) sind in der Schule verboten. Bei Benutzung solch eines Stiftes ist dieser abzugeben. Der Stift kann von einem Erziehungsberechtigten im Schulsekretariat wieder entgegengenommen werden.

 

zu 3. Schulgebäude und Schulgelände/Schulhof

  1. Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude sind keine Spiele gestattet, durch die Schülerinnen/ Schüler gefährdet oder verletzt werden können. Das Werfen von Schneebällen ist verboten.
  1. Die Fahrräder sind ordentlich und abgeschlossen (sonst Verlust des Versicherungsschutzes) in einem Fahrradstand abzustellen. Vor den Eingängen zu Gebäude I und Gebäude II dürfen keine Fahrräder abgestellt werden (Feuerwehrzufahrt!). Für die Verkehrssicherheit der Fahrräder und motorisierten Verkehrsmittel sind die Schülerinnen/ Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich.
  1. Beschädigungen, egal welcher Art, sind in der Klasse der Klassenlehrkraft, in den Fachräumen der Fachlehrkraft und in den sonstigen Räumen und auf dem Schulgelände dem Hausmeister oder im Sekretariat unverzüglich zu melden.
  1. Es ist nicht ratsam, größere Geldbeträge und unterrichtsfremde Wertgegenstände (auch Handys) mit in die Schule und insbesondere in die Turnhalle zu nehmen. Im Falle eines Diebstahls kann von der Schule keine Haftung übernommen werden. Auch für Beschädigungen kommt die Schulversicherung nicht auf.
  1. Fundsachen müssen beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben oder abgeholt werden.
  1. Das Mitbringen von Feuerzeugen und Spraydosen ist verboten.
  1. Es ist verboten, Mitschülerinnen/ Mitschüler in der Schule oder auf dem Schulweg mit Lebensmitteln (Eiern, Mehl, u.a.) zu bewerfen oder zu beschmieren („Geburtstagssitten“).
  1. Umgang mit abgegebenen Handys:

-Handy 1 – 2mal abgegeben: Die Lehrkraft hinterlegt das ausgeschaltete Handy im Sekretariat und vermerkt dies auf dem Formblatt im zuständigen Ordner. Nach der 6. Stunde wird das Handy der Schülerin/ dem Schüler zurückgegeben (SL/ Lehrkraft); die Schülerin/ der Schüler bestätigt dies durch seine Unterschrift auf dem Formblatt.

 -Handy 3mal oder mehr abgegeben: Die Lehrkraft hinterlegt das Handy im Sekretariat und vermerkt es auf dem Formblatt im zuständigen Ordner. Das Handy wird weggeschlossen. Der Schülerin/ dem Schüler wird das Formblatt „ Information der Eltern über eine erzieherische Maßnahme“ mitgegeben. Die Eltern werden darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie das Handy ihres Kindes am nächsten Tag wieder abholen können. Die Eltern bestätigen den Empfang des Handys.