Schulausfall ab dem 20.04.2020 – Maßnahmen und Organisation

Sehr geehrte Schulangehörige,

mit Wirkung vom Montag, dem 20.04.2020 fällt der Unterricht sowie alle externen Veranstaltungen wie z.B. Praktika, Klassenfahrten, Schulveranstaltungen usw. an der Oberschule Weener auch weiterhin aus. Diese Entscheidung hat die Bundesregierung aufgrund des immer noch gegenwärtigen Infektionsgeschehens rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 gefällt.

Die Schule wird ab kommenden Donnerstag, den 16.04.2020 fortlaufend darüber informieren, wie in dieser neuen Situation verfahren wird. Dies bezieht sich auf eventuelle neue Aufgabenstellungen für die Schülerinnen und Schüler, zukünftige Terminfindungen sowie konkrete Verfahren und Vorbereitungen für den Schulstart einzelner Klassen.

Wir möchten daher alle Schulangehörigen bitten, unsere Schulhomepage in den kommenden Wochen regelmäßig zu besuchen. Wir werden Sie über unsere nächsten Schritte, die primär von den Entscheidungen der niedersächsischen Landesregierung sowie des Landkreises Leer abhängen, zeitnah informieren.

Die vom niedersächsischen Kultusministerium festgelegten neuen Prüfungstermine für die Abschlussklassen bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit.

Wir bieten auch weiterhin eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler von Jahrgang 5 bis 8 von 7:40 bis 12:55 Uhr im Gebäude II an. Diese Betreuung findet in kleinen Gruppen statt und soll auf das notwendige Maß begrenzt werden. Dazu können Sie ihr Kind unter der E-Mail-Adresse betreuung@obs-weener.de anmelden. Wir benötigen dafür den Namen, die Klasse und den Betreuungszeitraum, an dem Ihr Kind in der Schule verbleiben soll. Bitte beachten Sie, dass folgende Kriterien für die Aufnahme von Kindern relevant sind:
a) Kinder, die bisher im Rahmen der Notbetreuung berücksichtigt wurden, sind weiterhin zu betreuen (auch Härtefälle).
b) Nach der Erweiterung der verordnungsrechtlichen Grundlage sind überdies Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufzunehmen. So können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein. Daher sollten auch Erziehungsberechtigte in den vorgenannten Bereichen die Möglichkeit haben, in dringenden Fällen auf die Notbetreuung in Schulen zurückzugreifen, sofern eine betriebsnotwendige Stellung gegeben ist. Dabei gilt wie für alle anderen relevanten Berufsgruppen auch, dass sehr genau auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Ziel der Einrichtungsschließungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. Diese Priorität müssen alle Beteiligten stets im Blick behalten.
c) Betreuung in besonderen Härtefällen Bei den besonderen Härtefällen können auch folgende Gesichtspunkte Berücksichtigung finden:
– drohende Kindeswohlgefährdung,
– Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden,
– gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern,
– drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall.

Der Härtefall ist durch verbindliche Nachweise zu belegen, insbesondere müssen Erziehungsberechtigte ihre letzten beiden Verdienstbescheinigungen sowie eine Bescheinigung des Arbeitsgebers bezüglich der Unabkömmlichkeit vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Schulverwaltung