Sonderpädagogische Förderung in der Schule wird durch Maßnahmen unterschiedlicher Dienste und Leistungsträger ergänzt. Vernetzung mit Gesundheits-, Sozial- und Jugendämtern; mit Schulpsychologischen-, schul- und fachärztlichen Diensten; mit Einrichtungen der Erziehungsberatungsstellen; mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und den mobilen Diensten. Im Hinblick auf die Eingliederung in das Arbeitsleben gilt eine Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung, den Kammern und Betrieben sowie den berufsbildenden Schulen. Die Kooperation mit Kirchen, Vereinen und Einrichtungen des öffentlichen Lebens wie Polizei und Justiz eröffnet zusätzliche Förder- und Gestaltungsmöglichkeiten.
Zusammenarbeit mit den Grundschulen
In der 1. Woche nach den Osterferien nimmt der Förderschullehrer, der für das 5. Schuljahr verantwortlich ist, Kontakt (telefonisch/E-Mail) zu den Grundschulen und Förderschullehrern an den Grundschulen des Einzugsbereiches der Oberschule auf und erfragt die Schüler mit festgestelltem SPU (alle Schwerpunkte) und den Elternwunsch in Bezug auf den Lernort in der zukünftigen 5. Klasse.