Hinweise zur Bewertung im Schuljahr 2020/21

Sehr geehrte Schulangehörige,

die Schülerinnen und Schüler haben dieses Jahr das Recht, eine freiwillige Leistung zwecks Verbesserung der Gesamtnote zu erbringen. Dazu sprechen die Schülerinnen und Schüler bis zum 16.04.2021 die zuständigen Fachlehrkräfte an. Eine freiwillige Leistung kann z. Bsp. eine mündliche Prüfung oder eine fachspezifische Ersatzleistung sein. Die Terminfestlegung erfolgt durch die Lehrkraft. Die Zensur der erbrachten freiwilligen Leistung fließt in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Schulverwaltung